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Fachtagung 14. + 15.Januar 2010 in Berlin

„Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention
auf die Rehabilitation in Deutschland – Impulse und Perspektiven“

Fachtagung 14. + 15.Janur 2010 in Berlin

Das Kleisthaus in der Berliner Mauerstraße hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Bodo Ebhardt entwarf das neoklassizistische Gebäude 1912 für die Bankgesellschaft von der Heydt. Der Name des Hauses bezieht sich darauf, dass im Vorgängerbau Heinrich von Kleist wohnte. Nutzer des von Ebhardt entworfenen Gebäudes waren bis 1936 die Bankgesellschaft von der Heydt, von 1936 bis 1942 die Deutsche Landesbankenzentrale, 1943 bezog es das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda in seinen Komplex ein und nach 1945 diente es u. a. dem Deutschen Roten Kreuz. Nach Rekonstruktion und Umbau steht das Kleisthaus dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Verfügung.
Das Regierungsgebäude ist heute der Dienstsitz des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und ein relativ barrierefreies Berliner Kulturzentrum.

Am 14. und 15.Januar 2010 nahmen die sechs Gruppenleiter/innen und drei weitere Mitarbeitende des Katharina-von-Bora-Hauses in diesen Räumlichkeiten an einer Fachtagung zum Thema „Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland – Impulse und Perspektiven“ teil.
Eingeladen hatten „Netzwerk Artikel 3“, der Verein für Menschenrechte und
Gleichstellung Behinderter e.V., das „Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft“ gGmbH und die „Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften“ e.V..
Gekommen waren etwa 150 Gäste, ein zumeist juristisch vorgebildetes Fachpublikum, Kollegen/innen aus der Praxis und sogenannte „Betroffene“.

Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland in Kraft. „Die Konvention steht damit im Rang eines Bundesgesetzes und enthält eine Reihe detaillierter Vorgaben für die Weiterentwicklung vieler gesellschaftlicher Felder.“ (Netzwerk Artikel 3).
Diesem Ansatz folgend zeigten die Veranstalter und Referenten/innen die Bezüge der Konvention zur Rehabilitation in Deutschland auf und machten mögliche Perspektiven für diesen Bereich erkennbar.
Impulsreferate namhafter Fachleute zur UN-Konvention füllten den ersten Vormittag aus. Danach wurde bis zum Abend in sechs Arbeitsgruppen zu praktischen Themen, wie z.B. „Wunsch- und Wahlrecht“, „Hilfsmittelversorgung und Assistenz im Bereich ... der Teilhabe am Arbeitsleben“ und „Gemeindenahe Unterstützungsdienste“ diskutiert. Die Mitarbeitenden des Katharina-von-Bora-Hauses konnten an allen Arbeitsgruppen teilnehmen und tauschten sich danach angeregt über die unterschiedlichen Erfahrungen und Erkenntnisse aus.
Am zweiten Tag sprachen Fachleute zu so interessanten Themen wie den „UN-Konvention-Menschenrechtsschutz für behinderte Menschen“ und die „Bindung der Länder an die BRK“.
Zum Abschluss der Veranstaltung gab es eine offene Podiumsdiskussion, an der unter anderem der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, und Dr. Frank Ullrich Montgomery, der Vizepräsident der Bundesärztekammer, teilnahmen. Der verbale „Schlagabtausch“ entfernte sich zwar von den dringenden, praktischen Belangen z.B. der Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland, zeigte aber um so deutlicher die Notwendigkeit der offensiven Verdeutlichung ihrer Rechte.

Die UN-Behindertenrechtskonvention dient dem Schutz der Menschenrechte. Sie schafft kein Sonderrecht für Menschen mit Behinderungen, sondern ergänzt die allgemeinen Menschenrechte um ihre Perspektive.
Das neue Leitbild: Inklusion zielt auf die „volle Teilhabe" von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Dahinter steht ein Konzept, das von Lebenswelten ausgeht, in denen auch Menschen mit Behinderungen in vertrauter Umgebung das notwendige Maß an Unterstützung für eine aktive soziale Teilhabe und Beteiligung finden. Beispielsweise darf ihr Aufenthaltswahlrecht (Artikel 19 BRK) nicht eingeschränkt werden bzw. keinen finanziellen Einschränkungen unterliegen. Professor Dr. Felix Welti, DGRW, führte u.a. aus, dass, da die Bundesregierung völkerrechtlich verpflichtet ist die BRK sofort umzusetzen, schon die Nichtanwendung der aus ihr resultierenden Rechte nach Artikel 5 eine Diskriminierung darstellt.
Alle zu Wort kommenden Fachleute plädierten für eine Ergänzung des SGB IX und die Herausnahme der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII zugunsten ihrer Zuordnung zum SGB IX.
Es wurde daraufhingewiesen, dass es sowohl im Grundgesetz als auch in den Gesetzen der Eingliederungshilfe bereits heute für Menschen mit Behinderungen positive Festlegungen gibt. Die Bundesrepublik habe jedoch ein „Umsetzungsproblem“.
Ein weiterer, vielen Rednern wichtiger Aspekt ist die Lösung der Begriffe „Behinderung“ und „Rehabilitation“ von der Betrachtung aus dem Blickwinkel des Gesundheitswesens. Ein Anwesender (mit körperlicher Behinderung) forderte den Begriff „Rehabilitation“ durch „menschenrechtliche Teilhabe“ zu ersetzen.

Für uns Mitarbeitenden aus einer Wohneinrichtung für Menschen mit wesentlicher geistiger Behinderung wurde während dieser zwei Tage jedoch auch deutlich, dass dieser „Personenkreis“ in allen Vorträgen und Diskussionen zuwenig Berücksichtigung fand. Dabei schätzen wir es nicht nur als wichtig ein, die UN-Konvention missverständnisfrei vom Englischen ins Deutsche zu übersetzen, sondern auch in eine wirklich einfache, möglichst allen versteh- und begreifbare Sprache.
Unser Wunsch ist es, dass, so wie wir uns in unserem Rahmen für die Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in unseren Rahmen einsetzen werden, die Stephanus-Stiftung auf der politischen Ebene für die Rechte von Menschen mit Behinderung einsetzt und stark macht.

Das Kernteam des Katharina-von-Bora-Hauses

Veranstalter:
Netzwerk Artikel 3, Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.
www.netzwerk-artikel-3.de

Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft gGmbH (IMEW)
www.imew.de

Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften e.V. (DGRW)
www.dgrw-online.de
 


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