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Stephanus-Stiftung Marienhaus Rüdersdorf

Wohngemeinschaft und Betreutes Einzelwohnen für Menschen mit geistiger Behinderung 

Die Möglichkeit für Menschen mit Behinderung, in einer Wohngemeinschaft oder in einer eigenen Wohnung zu leben, entspricht dem Grundrecht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Eine eigene Wohnung bedeutet, Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen. Sie ist ein Raum der Beständigkeit, Selbstverwirklichung und Vertrautheit.

Das Marienhaus der Stephanus-Stiftung bietet Menschen mit geistiger Behinderung in Rüdersdorf unterschiedliche Wohnmöglichkeiten an:

  •  Betreute Wohngemeinschaften
  •  Betreutes Einzelwohnen
  •  Betreutes Paarwohnen

Die betreute Wohngemeinschaft in der Karl - Liebknecht - Straße liegt im alten Ortskern von Rüdersdorf in einem großen Einfamilienhaus. Sie bietet in individuell eingerichteten Einzelzimmern die Möglichkeit, das Leben selbstständig und selbstbestimmt zu gestalten. Die Küche, der Gemeinschaftsraum und die Bäder werden gemeinsam genutzt.

Im betreuten Einzelwohnen oder Paarwohnen erfolgt die Begleitung je nach Bedarf und Absprache stundenweise, mehrmals pro Woche, überwiegend in den privaten Wohnungen. Sie ermöglicht dem Einzelnen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung.

Ein Team von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet und unterstützt die Bewohnerinnen und Bewohner im Alltag der Wohngemeinschaft und bietet Hilfestellung zu allen Fragen des täglichen Lebens an.

Gute Einkaufsmöglichkeiten sowie eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und nach Berlin bieten viel Freiraum zur individuellen Lebensgestaltung. Durch die enge Verbindung zum stationären Bereich des Marienhauses der Stephanus-Stiftung in Rüdersdorf stehen allen auch die dortigen Angebote offen. Dazu gehören regelmäßige Freizeitangebote und Bildungsveranstaltungen, Feste und Andachten.

Eine Voraussetzung für das Wohnen in einer Wohngemeinschaft oder im Angebot des Betreuten Einzelwohnens ist die Anspruchsberechtigung für diese Wohnformen nach §§ 53/54 SGB XII.

Die Bewohnerinnen und Bewohner sollten ein gewisses Maß an Selbstständigkeit mitbringen, ohne Nacht- u. Frühbetreuung auskommen und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Wenn Sie mehr über unsere Wohnangebote erfahren möchten, freuen wir uns auf Sie.
 



Angebote in dieser Einrichtung

  • Ambulante Betreuung für Menschen mit Behinderung
  • Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung

Weitere Einrichtungen am Standort


Andere Angebote am Standort

  • Anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen

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