Abonnieren Sie unsere Mitarbeiter- zeitschrift, Stellenangebote oder Aktuelles im Newsletter der Stephanus-Stiftung.
Zudem bieten wir Ihnen RSS-Feeds der Meldungen und Stellenangebote an.
Erste Bewohnerbefragung in der Wohnanlage Biberbau
Wohnen Sie gerne im Biberbau? Auf diese Frage antworteten 21 der 28 befragten Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Auffälligkeiten in Berlin-Frohnau mit einem eindeutigen „Ja“. Und die anderen sind unzufrieden? Nicht unbedingt. Vielmehr haben sie den Wunsch, bald in einer anderen Wohnform für Menschen mit Behinderung zu leben. Das kann eine betreute Wohngemeinschaft sein oder das betreute Einzelwohnen.
Die Frage, ob ihnen ihr Zimmer gefällt, beantworteten sogar alle Befragten positiv. Wünsche nach der einen oder anderen Renovierung, des eigenen Zimmers oder des Hauses, wurden zwischenzeitlich schon erfüllt: Im Juni legten Maler in zwei der vier Gebäude Hand an.
Wie werden die Mitarbeiter der Einrichtung gesehen? Auf die Frage, ob sich die Betreuer um die Wünsche, Fragen und Probleme kümmern, sagten 26 der Befragten: „ja, das machen sie“. Und offensichtlich machen die Mitarbeiter auch vieles andere richtig: 25 der Befragten äußerten ihre Zufriedenheit mit den Möglichkeiten, die sie selbst betreffenden Dinge zu entscheiden - in der Freizeit, beim Essen oder beim Lernen.
Eine abschließende Frage bezog sich auf ein sperrig daher kommendes Wort: „Beschwerdemanagement“. 22 der Befragten wissen, bei wem sie sich beschweren können, wenn sie mit etwas unzufrieden sind. Nachfragen, Kritik und Vorschläge sind nicht nur erlaubt, sondern gewünscht.
Die Bewohner der Wohnanlage Biberbau sind also sehr zufrieden. Und Mitarbeiter, Leitung und Geschäftsführung der Stephanus-Gesellschaft sind es natürlich auch. Die Ergebnisse, die hier ausschnittsweise vorgestellt wurden, zeigen, dass der Träger mit seinem motivierten Team auf dem richtigen Weg ist. Und noch besser werden, ist in jedem Fall das Ziel.
In zwei Jahren werden die Bewohner erneut befragt. Das schreibt das Wohnteilhabegesetz für Berlin vor. Dieser Vorschrift kommen die Beteiligten der Stephanus-Gesellschaft wieder gerne nach, weil sie ein großes Interesse an der Meinung ihrer Bewohner haben. Denn der Bewohner ist letztendlich Kunde der Einrichtung.
Bernd Buschmann
Mitarbeiter Biberbau, Stephanus-Gesellschaft